Landratsamt Fürstenfeldbruck
Mobilität & Sicherheit
  • Bürgerservice08141-519 999

Führerschein

Bitte beachten Sie aktuell:

Unterstützung durch das Bürgerservice-Zentrum:

Anträge auf den Umtausch deutscher Papier- und Kartenführerscheine, auf Ersatzführerscheine oder auf den Internationalen Führerschein können Sie auch ohne vorherigen Termin im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck stellen.

Das Bürgerservice-Zentrum befindet sich in der Eingangshalle des Haupthauses in der Münchner Straße 32 in Fürstenfeldbruck.
 

Vorsprachen:

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist generell nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Bearbeitung regulärer Anträge ohne Eignungsüberprüfung ist ausschließlich mit einem gebuchten Online-Termin möglich. Eine Terminbuchung ist bis zu zwei Wochen im Voraus möglich; dies gewährleistet eine zeitnahe Verfügbarkeit.

Für die folgenden Bereiche ist es zwingend erforderlich, vorab telefonisch einen Termin mit der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren:

Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der jeweiligen Unterseite zu Ihrem Anliegen.
 

Wichtiger Hinweis zu ukrainischen Führerscheinen

Am 27.07.2022 trat die EU – Verordnung 2022/1280 in Kraft. Es gilt Folgendes:

Gültige ukrainische Führerscheine von Inhaber/innen, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, werden im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.

Abgelaufene, erstmalig in der Ukraine ausgestellte Führerscheine gelten in der Ukraine weiter gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 184 vom  3. März 2022 während der Dauer des Kriegsrechts und ein Jahr danach. Damit dürfen Inhaber/innen solcher abgelaufener Führerscheine auch in der Europäischen Union weiter im genannten zeitlichem Rahmen Fahrzeuge führen, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Dokumente, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden bzw. nur digital vorliegen, können derzeit nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail an uns, zur Klärung welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

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